Organisation und Ablauf
von ECP-Prüfungen
Voraussetzungen
- Registrierung der Schule als Testcenter.
- Lizenzierung der Prüfungsräume.
Vorbereitung
- Information der Schüler/innen
- Durchführung Diagnosetest
- Organisation einer Schüler/innen-Gruppe zu einem Prüfungstermin
(Klassenverband oder einzelne Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen) - Sicherstellung, dass die angemeldeten Schüler/innen auch tatsächlich zur Prüfung antreten
Anmeldung
- Anmeldung eines Prüfungstermins idealerweise vier Wochen, spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin unter Prüfungsanmeldung (in Vorbereitung).
Dazu wählen Sie den Link zu EM.MA unter ECP! - Pro Prüfungstermin sollen zumindest 10, maximal 80 Module angemeldet werden.
- Neue Kandidat/innen bitte rechtzeitig anlegen, damit die Registrierungen angelegt werden können. Zum Anlegen werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Schülers/der Schülerin benötigt.
- Die Kandidatinnen und Kandidaten können sowohl von organisierenden Lehrerpersonen als auch von der Prüferin / dem Prüfer angelegt werden.
- Nach Übernahme der Prüfung durch die prüfende Person, können die Daten durch Lehrerkräfte nicht mehr geändert werden. Persönlicher Kontakt mit der prüfenden Person ist wichtig (E-Mail, Handy).
- Alle nachträglichen Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Beachten Sie!
- Eine prüfende Person darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
- Die Prüfung darf nur durch eine speziell ausbildende Person durchgeführt werden.
- Auf das „Vier-Augen-Prinzip“ ist unbedingt zu achten.
- Die kurzfristige Erreichbarkeit einer schuleigenen Lehrkraft ist während der Prüfung unbedingt erforderlich.
- Die organisierende Lehrkraft darf Schülerinnen bzw. Schüler während der Prüfung in keiner Weise helfen. Er/Sie ist nur für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes zuständig.
- Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schülerinnen und Schüler durch einen Lichtbildausweis (Schüler/innenausweis, Freifahrtausweis, edu.card,...) muss gewährleistet werden. Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler ihren Ausweis vergessen haben, dann muss die Lehrkraft die Identität dieser bestätigen.
Übernahme des Prüfungstermins
- Durch das Beantragen des Prüfungstermins in der Datenbank können die Prüferinnen und Prüfer diesen nach der Freigabe übernehmen.
- Der Verein hat das Recht im Sinne der Vereinbarung mit dem BMBWF und der Qualitätssicherung den Prüfungstermin einer qualifizierten Person zuzuteilen.
- Mit der Prüfungsübernahme ergeht ein automatisch generiertes E-Mail an die Prüfungsorganisation mit den Kontaktdaten der Prüferin bzw. des Prüfers.
- Rechtzeitige Abstimmung der handelnden Personen wird empfohlen.
- Eine Schule kann eine Prüferin bzw. einen Prüfer mit einer pädagogischen Begründung ablehnen (schriftliche Begründung an office@it4education.at ist erforderlich).
Prüfungstermin
- Der Prüfungstermin ist dann endgültig fixiert, wenn eine Prüferin oder ein Prüfer sich mit Lehrkraft verständigt hat.
- Die Lehrkraft hat bis kurz vor dem Prüfungstermin die Möglichkeit, die Prüfungsdaten (z.B.: Zahl der Module) zu korrigieren.
- Sollte sich die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich verändern, so haben Prüferinnen bzw. Prüfer das Recht, von dieser Prüfung zurückzutreten.
Prüfungsgebühren
- Ein vorheriges Inkasso durch die organisierende Lehrkraft ist erwünscht.
- Alle Modulprüfungen, die eine Schülerin bzw. ein Schüler begonnen hat, sind zu bezahlen.
- Die Prüferinnen bzw. Prüfer stellen dabei eine Honorarnote aus.
Prüferinnen und Prüfer sind gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidateninnen und Kandidaten ausgestellt oder jeweils einzeln pro Person.
Zertifikatausstellung
- Eine Prüfung (Modul) wird automatisch in die Registrierung eingetragen. Der Nachweis für ein positiv absolviertes Modul kann unmittelbar nach der Prüfung ausgedruckt werden.
Qualitätssicherung
- Qualitätsprüfer/innen des Vereins besuchen Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen. Sie beraten aber auch Lehrkräfte bzw. Prüferinnen bzw. Prüfer und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.
Aufwandsentschädigung für Lehrerinnen und Lehrer - nur bei externem Prüfer/externer Prüferin
- Für die korrekte Prüfungsorganisation (Anlage der Prüfung, anlegen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten) erhält die Lehrkraft eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 2,00. Dafür ist eine Zahlungsbestätigung auszuhändigen.
- Ein automatischer Abzug der Aufwandsentschädigung beim Inkasso ist NICHT zulässig.
- Alle anfallenden Spesen bzw. Kosten für die Prüferinnen und Prüfer sind durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.
Prüfungsdurchführung (für Prüfer/innen)
Prüfungsdurchführung (für Prüfer/innen)
- Der/die Prüfer/in führt die Prüfung an der Schule durch. Sollten Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern unerlaubte Hilfestellung geben und diese trotz Aufforderung nicht einstellen, haben Prüferinnen und Prüfer die PFLICHT diese Prüfung abzubrechen. Damit sind die Ergebnisse der gesamten Prüfung ungültig!
- Prüferinnen bzw. Prüfer dürfen keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchführen. Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen. Für nicht durchgeführte Teilprüfungen werden von den Schülerinnen und Schülern KEINE Prüfungsgebühr eingehoben.
- Technischen Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder 0316 / 28 61 86) zu melden.
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung bekannt zu geben.
- Nach Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und an den Verein automatisiert übermittelt.