Organisation und Ablauf
von Fit4DCP-Prüfungen
Vor der Prüfung
Vorbereitung
- Informationen über Fit4DCP für Lehrkräfte und Schule
- Information der Schülerinnen / Schüler und Eltern
- Registrierung der Schule als Testcenter - TC Antrag Download
- Einbau des Syllabus in den Lehrstoff
- Anmeldung einer Lehrperson der Schule als TC Admin - Datenblatt Download
- Technische Voraussetzungen überprüfen
- Durchführung der Demo-/Diagnoseprüfung = Vorbereitungsprüfung
Anmeldung des Prüfungstermins
- Anmeldung durch die Lehrerin oder den Lehrer unter Prüfungsanmeldung. Hier wählen Sie den Link zu EM.MA unter Fit4DCP!
In der Datenbank EM.MA finden Sie unter „Nachrichten“ eine Kurzanleitung. - Pro Prüfungstermin ist maximal eine IT-Gruppe (EDV-Saal-Größe) zulässig.
- In der Übersicht des Prüfungstermins gibt es eine Excel-Vorlage in welche die gewünschten Daten eingegeben und importiert werden können.
- Zum Anlegen werden Name, Geburtsdatum und Adresse benötigt. Die Adressen werden für den Zertifikatsversand benötigt. Dabei wird der Datenschutz vollkommen berücksichtigt.
- Die Lehrkraft teilt sich selbst (muss registriert sein) als Prüfer / Prüferin zu und kann die eigenen Schülerinnen und Schüler bei der Prüfung beaufsichtigen. Das System prüft.
- Alle nachträglichen Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Übernahme des Prüfungstermins
- Der Prüfungstermin ist dann fixiert, wenn die Lehrperson alle erforderlichen Schritte abgeschlossen hat (Selbstregistrierung, Terminfestlegung, Eintrag der Personen (Registrierungen) und die Zuteilung der Prüfung an die prüfende Person).
- Die eintragende Person kann bis zur Übernahme des Prüfungstermins Daten ändern.
- Sollte der Prüfungstermin aus bestimmten Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, muss ein neuer Termin angemeldet werden.
- Eine Verschiebung kann nur durch das Office erfolgen.
Prüfungsgebühren
- Die Kosten für die Prüfung werden von der Lehrkraft kassiert. Ein vorheriges Inkasso ist erwünscht, aber KEINESFALLS während der Prüfung.
- Alle Modulprüfungen die begonnen wurden sind zu bezahlen.
- Der Prüfer / die Prüferin stellt selbst eine Inkassobestätigung aus (falls gewünscht).
Der Prüfer / die Prüferin ist gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidatinnen und Kandidaten ausgestellt oder einzeln pro Person.
Während der Prüfung
Beachten Sie
- Ein Prüfer / eine Prüferin darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
- Organisierende Lehrpersonen dürfen während der Prüfung in keiner Weise helfen. Sie sind vor allem für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes verantwortlich.
Technischen Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder
0316 / 28 61 86) zu melden. - Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schüler/innen muss gewährleistet werden, die Lehrkraft bestätigt die Identität der Schülerinnen und Schüler.
Qualitätssicherung
- Qualitätsbeauftragte des Vereins besuchen Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen.
Sie beraten aber auch Lehrkräfte bzw. Prüfer und Prüferinnen und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.
Nach der Prüfung
Abschluss der Prüfung
- Nach dem Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und zur Zertifikatserstellung automatisiert übermittelt.
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung durch den Prüfer / der Prüferin bekannt zu geben.
Zertifikatsausstellung
- Eine Prüfung (Modul) wird automatisch in die Registrierung eingetragen. Das Zertifkat kann unmittelbar nach der Prüfung aus der Datenbank ausgedruckt werden.
- Ein eigener Zertifikatsversand ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Sollte dieser Wunsch trotzdem bestehen, so muss dies beim Office angefordert werden.
In diesem Fall werden die Zertifikate an die Schule versendet, dafür werden für das erste Zertifikat 15,00 Euro, für jedes weitere der gleichen Sendung, je 5,00 Euro verrechnet.
Aufwandsentschädigung für Lehrkräfte
- Für die korrekte Prüfungsorganisation und Durchführung erhält die Lehrerin / der Lehrer 2,00 Euro pro Kandidatin bzw. Kandidat. Dieser Betrag wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.