Organisation und Ablauf
von DCP-Prüfungen
Vor der Prüfung
Vorbereitung
- Informationen über den DCP® für Lehrkräfte und Schule - Digital Competence Pass
- Information der Schülerinnen / Schüler und Eltern
- Registrierung der Schule als Testcenter - TC Antrag Download
- Einbau des Syllabus in den Lehrstoff
- Anmeldung einer Lehrperson der Schule als TC Admin - Datenblatt Download
- Technische Voraussetzungen überprüfen
- Durchführung der Demo-/Diagnoseprüfung = Vorbereitungsprüfung
Anmeldung des Prüfungstermines
- Idealerweise vier Wochen, spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin unter Prüfungsanmeldung. Hier wählen Sie den Link zu EM.MA unter DCP®!
In der Datenbank EM.MA finden Sie unter „Nachrichten“ eine Kurzanleitung. - Pro Prüfungstermin sollen zumindest 10, maximal 80 Module angemeldet werden.
- In der Übersicht des Prüfungstermins gibt es eine Excel-Vorlage in welche die Daten eingegeben und importiert werden können.
- Zum Anlegen werden Name, Geburtsdatum und Adresse benötigt. Die Adressen werden für den Zertifikatsversand benötigt. Dabei wird der Datenschutz vollkommen berücksichtigt.
- Die Kandidatinnen und Kandidaten können sowohl von der organisierenden Lehrkraft als auch von einem externen Prüfer / einer Prüferin angelegt werden.
- Nach Aktivierung der Prüfung können die Daten durch eine Lehrkraft nicht mehr geändert werden. Persönlicher Kontakt mit dem Prüfer / der Prüferin ist wichtig (E-Mail, Handy).
- Alle nachträglichen Änderungen müssen im Office gemeldet werden!
Übernahme des Prüfungstermins (externe Prüferin/externer Prüfer)
- Durch das Beantragen des Prüfungstermins in der Datenbank können die Prüferinnen oder Prüfer diesen nach unserer Freigabe übernehmen.
- Der Verein hat das Recht im Sinne der Vereinbarung mit dem BMBWF und der Qualitätssicherung den Prüfungstermin einem externen Prüfer / einer Prüferin zuzuteilen.
- Mit der Prüfungsübernahme ergeht ein automatisch generiertes Mail an die organisierende Lehrkraft mit den Kontaktdaten des Prüfers / der Prüferin.
- Der Prüfungstermin ist fixiert, wenn der Prüfer bzw. die Prüferin und die Lehrkraft sich verständigt haben.
- Die Lehrkraft hat bis zur Übernahme des Prüfungstermins durch einen Prüfer oder einer Prüferin die Möglichkeit, die Prüfungsdaten (z.B. Zahl der Module) zu korrigieren. Danach kann die Änderung nur noch durch die prüfende Person durchgeführt werden.
- Sollte sich die Gesamtzahl der angemeldeten Module kurzfristig deutlich verändern, so hat die prüfende Person das Recht, von der Prüfung zurückzutreten.
Prüfungsgebühren
- Die Kosten für die Prüfung werden vom Prüfer / von der Prüferin sofort vor Ort, aber KEINESFALLS während der Prüfung kassiert.
- Ein vorheriges Inkasso durch die organisierende Lehrkraft ist erwünscht.
- Alle Modulprüfungen, die begonnen wurden, sind zu bezahlen.
Der Prüfer / die Prüferin ist gemäß Rechnungslegungs-Gesetz verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren auszustellen. Dabei wird entweder eine Bestätigung für die gesamte Gruppe der Kandidatinnen und Kandidaten ausgestellt oder einzeln pro Person.
Während der Prüfung
Beachten Sie
- Ein Prüfer / eine Prüferin darf NICHT in mehreren Räumen gleichzeitig prüfen. Bei Verstoß kann die
gesamte Prüfung aberkannt werden. - Im Falle eines externen Prüfers / einer Prüferin ist während der Prüfung die kurzfristige Erreichbarkeit der organisierenden Lehrkraft unbedingt erforderlich.
- Die Sicherstellung der Identität der antretenden Schülerinnen und Schüler durch einen Lichtbildausweis (Ausweis, Freifahrtausweis, edu.card,...) muss gewährleistet werden. Sollten einzelne Personen ihren Ausweis vergessen haben, muss der Lehrer / die Lehrerin die Identität dieser Schülerinnen bzw. Schüler bestätigen.
- Organisierende Lehrpersonen dürfen während der Prüfung in keiner Weise helfen. Sie sind nur für die technische Funktionalität des Prüfungsraumes verantwortlich.
Prüfungsdurchführung (für Prüfer / Prüferinnen)
- Der Prüfer / die Prüferin führt die Prüfung an der Schule durch. Sollte eine Lehrkraft den Schülern oder Schülerinnen unerlaubte Hilfestellung geben und diese trotz Aufforderung duch die prüfende Person nicht einstellen, besteht die PFLICHT diese Prüfung abzubrechen. Damit sind die Ergebnisse der gesamten Prüfung ungültig!
- Eine externe prüfende Person darf keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchführen. Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen. Für nicht durchgeführte Teilprüfungen wird von Schülern bzw. Schülerinnen KEINE Prüfungsgebühr eingehoben.
- Technischen Störungen sind dem Support der Firma bit media (support@bitmedia.at oder
0316 / 28 61 86) zu melden.
Qualitätssicherung
- Qualitätsbeauftragte des Vereins besuchen Prüfungen, um die vorgeschriebene Qualität sicherzustellen.
Sie beraten aber auch Lehrkräfte bzw. Prüfer und Prüferinnen und stehen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Verfügung.
Nach der Prüfung
Abschluss der Prüfung
- Nach dem Abschließen der Prüfung werden alle Prüfungsdaten in einer Datenbank (unter Wahrung des Datenschutzes) gespeichert und zur Zertifikatserstellung automatisiert übermittelt.
- Alle Ergebnisse sind unmittelbar nach Beendigung der Prüfung durch den Prüfer / der Prüferin bekannt zu geben.
Zertifikatsausstellung
- Eine Prüfung (Modul) wird automatisch in die Registrierung eingetragen. Der Nachweis für ein positiv absolviertes Modul kann unmittelbar nach der Prüfung aus der Datenbank ausgedruckt werden. Das Zertifikat für den DCP-Basic wird in PDF-Format an die Schule gesendet.
- Nach Abschluss aller Module des DCP-Plus wird das Gesamt-Zertifikat in Papierformat an die Schule geschickt.
Aufwandsentschädigung für Lehrkräfte – nur bei externer Prüferin / externem Prüfer
- Für die korrekte Prüfungsorganisation (Anlage der Prüfung, anlegen der Personen) erhält die organisierende Lehrkraft eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 1,50.
- Dem Lehrer bzw. der Lehrerin ist dafür eine Zahlungsbestätigung auszuhändigen.
- Jene Person, welche die Schüler und Schülerinnen zur Prüfung (Registrierung) hinzufügt, erhält 0,50 Euro pro abgelegter Modul-Prüfung.
- Ein automatischer Abzug der Aufwandsentschädigung beim Inkasso ist NICHT zulässig.
- Alle anfallenden Spesen bzw. Kosten für die prüfende Person sind durch die Prüfungsgebühren abgedeckt.